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Rennregeln |
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Technische Bestimmungen:
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Während der gesamten Veranstaltung gilt “§1“ (die Rennleitung hat immer Recht).
§1 gilt ebenfalls vor und nach der Veranstaltung (also immer!).
Den Anweisungen der Rennleitung ist umgehend Folge zu leisten.
Die Rennleitung behält sich vor, die Rennregeln bis 3 Tage vor Rennbeginn zu ändern.
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Länge : max. 2,00 m Breite : max. 1,00 m
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Motor : max. 20 PS od. 750ccm (nur Original Rasenmähermotor z.B. Briggs&Stratton, Tecumseh, Kohler, Kubota, Honda o.ä.)
Keilriemenantrieb muß vorhanden sein oder Originalantrieb wie Kubota GT 950
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Die Startnummer ist links und rechts am Chassis deutlich sichtbar, min. 13 cm hoch von jedem Fahrer selbst anzubringen. Startnummern sind frei wählbar. Allerdingst sollte die Startnummer vor dem Anbringen bei der Rennleitung hinterfragt werden.
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Reifengröße und Profil ist frei wählbar
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Sitzhöhe min. 50 cm
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Original Rasenmäher-Chassis ist zu verwenden (keine Rohrkonstruktion wie im Kartsport), kann jedoch verstärkt werden und es darf keinerlei Federung der beiden Achsen Verwendung finden.
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Die Lenkung kann modifiziert bzw. verstärkt werden.
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Stoßstangen vorn und hinten dürfen nicht über die jeweiligen
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Während der gesamten Veranstaltung gilt “§1“ (die Rennleitung hat immer Recht).
§1 gilt ebenfalls vor und nach der Veranstaltung (also immer!).
Den Anweisungen der Rennleitung ist umgehend Folge zu leisten.
Die Rennleitung behält sich vor, die Rennregeln bis 3 Tage vor Rennbeginn zu ändern.
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Länge : max. 2,00 m Breite : max. 1,00 m
-
Motor : max. 20 PS od. 750ccm (nur Original Rasenmähermotor z.B. Briggs&Stratton, Tecumseh, Kohler, Kubota, Honda o.ä.)
Keilriemenantrieb muß vorhanden sein oder Originalantrieb wie Kubota GT 950
-
Die Startnummer ist links und rechts am Chassis deutlich sichtbar, min. 13 cm hoch von jedem Fahrer selbst anzubringen. Startnummern sind frei wählbar. Allerdingst sollte die Startnummer vor dem Anbringen bei der Rennleitung hinterfragt werden.
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Reifengröße und Profil ist frei wählbar
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Sitzhöhe min. 50 cm
-
Original Rasenmäher-Chassis ist zu verwenden (keine Rohrkonstruktion wie im Kartsport), kann jedoch verstärkt werden und es darf keinerlei Federung der beiden Achsen Verwendung finden.
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Die Lenkung kann modifiziert bzw. verstärkt werden.
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Stoßstangen vorn und hinten dürfen nicht über die jeweiligen
Räder ragen.
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Funktionstüchtige Bremsen müssen vorhanden sein.
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Not-Aus-Vorrichtung (Abreiß-Notausschalter oder Sitz-Notausschalter) muss vorhanden bzw. funktionstüchtig sein.
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Das Mäh werk und scharfkantige oder überstehend Teile müssen demontiert werden.
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Allradantrieb ist nicht zulässig.
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Der Kraftstoff (unverbleites Benzin oder Diesel) muss an einer Reihe von öffentlichen Tankstellen aus der Zapfsäule für jedermann frei erhältlich sein.
Fahrvorschriften und Verhaltensregeln:
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Beim Überholen ist für alle am Überholvorgang beteiligten Fahrer jedes Drängen nach innen oder außen streng untersagt und wird bei Feststellung bestraft.
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Der Fahrer darf sich in keinem Fall entgegen der Fahrtrichtung des Wettbewerbs bewegen.
Allgemeine Bestimmungen :
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Die Teilnahme am Rennen erfolgt auf eigene Gefahr. Für die Sicherheit seines Renntreckers ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.
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Die Startaufstellung für jedes Rennen wird durch die Trainingsergebnisse (Qualifikationsrunden) bestimmt.
Die Startprozedur ist endgültig zum Fahrerbriefing bekannt zu geben.
Vor jedem Start wird eine vollständige Formationsrunde gefahren. Der Beginn der Formationsrunde ist durch den Rennleiter entsprechend der Einweisung zum Briefing anzuzeigen.
Das Rennen wird stehend gestartet.
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Die Nennung ist auf dem vom Veranstalter herausgegebenen Nennformular abzugeben.
Das Nennformular ist vollständig und leserlich auszufüllen. Die Nennung ist von jedem Fahrer zu unterzeichnen.
Die Nennung kann auch durch Fax – aber nicht mündlich oder fernmündlich – abgegeben werden.
Bei Minderjährigen haben deren gesetzliche Vertreter die Nennung zu unterzeichnen und abzugeben.
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Das Nenngeld in Höhe von 10,00 EURO ist der Nennung beizufügen oder auf das Konto der Gleich Group als Nenngeld deklariert, zu überweisen.
Mit dem Nennungsschluss (Datum) wird das Ende der Frist für die Abgabe bestimmt. Zu diesem Zeitpunkt müssen die Nennungen dem Veranstalter vorliegen.
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Es besteht Helmpflicht. Feste Kleidung, die Arme und Beine umschließt, und festes Schuhwerk, welches bis über die Knöchel reichen, sowie Handschuhe werden empfohlen.
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Die Fahrer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die in Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen und zwar gegen
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- den Veranstalter,
- die Rennstreckeneigentümer,
- alle Personen die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
- die anderen Teilnehmer (Fahrer, Mitfahrer)
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vergangenes Event |
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